[ Auszug: Wird ein Vertrag notariell beurkundet, ohne dass beide Teile gleichzeitig
anwesend sind, so kommt der Vertrag mit der nach § 128 erfolgten
Beurkundung der Ann ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]